Richtlinien zur Verleihung der Bürgermedaille des OKR

 Kriterien zur Auswahl des Kandidaten für die Verleihung der OKR-Medaillie

 

 

1.    Verdienste:

Der Vorgeschlagene oder die Vorgeschlagene (im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen die männliche Anrede gewählt, die weibliche ist damit genauso gemeint) muss sich besondere Verdienste um das kulturelle Gemeindeleben, dem Vereins- und Gemeinschaftsleben erworben haben. Der Schwerpunkt liegt in der kulturellen Tätigkeit. Die Verdienste müssen nicht in verantwortlicher Funktion geleistet werden bzw. geleistet worden sein.

 

Der einzelne Bürger soll die Möglichkeit erhalten, für besondere Verdienste ausgezeichnet zu werden. Diese Ehrung ist nicht für Personen vorgesehen, die sich aufgrund ihrer hauptberuflichen Tätigkeit verdient gemacht haben und dafür das Ehrenbürgerrecht erhalten könnten, z. B. Erster Bürgermeister.

 

2.    Wie alt sollte der/die zu ehrende Bürger(in) sein?

Er sollte ein gewisses Alter haben. Das Lebensalter ist jedoch dann nicht maßgeblich, wenn die Verdienste das normale Maß an Kulturarbeit im Vergleich mit anderen Personen übersteigen.

 

 3.    Ansehen in der Öffentlichkeit

Der Bewerber sollte Ansehen in der Öffentlichkeit genießen.  Kein "Wirtshaus-Streithahn".

 

 4.    Wer ist berechtigt, Vorschläge einzureichen?

Die OKR-Gesamtvorstandschaft und jeder Erster Vorstand der im Ortskulturring Bischberg angeschlossenen Vereine und Gruppen sowie der Erste Bürgermeister, der Pfarrer (katholisch und evangelisch) und der Rektor können Vorschläge einrichten.
Die Vorschläge können schriftlich, mündlich oder persönlich bei der Vorstandschaft eingereicht werden. Die Verdienste sind dabei hinreichend zu begründen.

 

 5.    Entscheidung, Wahl und Protokoll

Die Entscheidung, wer die OKR-Bürgermedaille erhält, trifft ausschließlich die OKR-Gesamtvorstandschaft. Die Ehrenvorstände im OKR können dazu eingeladen werden. Bei mehreren Kandidaten ist in Vorgesprächen und im Vergleich der einzelnen Verdienste eine Auswahl zu treffen. Eine Entscheidung zwischen 3 oder 4 Kandidaten sollte ausreichend sein. Die letztliche Entscheidung soll höchstens zwischen zwei Kandidaten erfolgen.


Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Es sind neutrale gleichartige Stimmzettel zu benutzen, wenn möglich auch ein gleichartiges Schreibzeug.

Die Stimmzettel sind im Kreis aller Stimmberechtigten auf Vollzähligkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Richtig gewählt wurde dann, wenn zweifelsfrei zu erkennen ist, welcher Kandidat gewählt wurde. Ungültige Stimmen werden nicht gewertet (weder als Ja noch als Nein). Bei Stimmengleichheit (z. B. 4 : 4) ist der Wahlvorgang zu wiederholen. Endet auch der zweite Wahldurchgang mit gleichen Stimmen, so ist ein neuer Termin anzuberaumen und darauf zu achten, dass aufgrund der Anzahl der Personen eine Stimmengleichheit vermieden wird. Nach der Wahl sind alle Wahlunterlagen zu vernichten. Im Protokoll wird nur das Ergebnis und der Name des gewählten Kandidaten vermerkt. Weitere Namen werden nicht niedergeschrieben.

 

 6.    Wer verleiht wann, wie und wo?

Die Verleihung nimmt der Erste Vorsitzende, im Vertretungsfall Zweite Vorsitzende vor. Die Ehrung soll in einer öffentlichen Veranstaltung vorgenommen werden. Zu dieser Veranstaltung sind alle Vereinsvorstände und Personen des öffentlichen Lebens einzuladen. Die Verdienste der Person sind entsprechend zu würdigen. Dabei soll das Persönlichkeitsbild erwähnt werden.

 

7.    Was erhält die zu ehrende Person?

Es wird die Medaille und eine Urkunde ausgehändigt. Ferner erhält der Betreffende ein Begleitschreiben, worin zum Ausdruck gebracht wird, dass er zukünftig zu allen OKR- Veranstaltungen "freien Eintritt" hat.

 

In einem weiteren Schreiben soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Medaille bei feierlichen und öffentlichen Anlässen sichtbar getragen werden sollte (z.B. Fronleichnamsprozession, Offizieller Empfang, kulturelle Feierlichkeiten usw.).

 

8.    Sonstiges:

  • Es soll jährlich nur eine Person ausgezeichnet werden.
  • Der Geehrte soll zu allen Veranstaltungen und Vollsitzungen des OKR geladen werden.
  • Sollten Gründe vorliegen, dass ein Geehrter später kein Ansehen in der Öffentlichkeit mehr genießt (aufgrund evtl. Vorfälle, z.B. vorsätzlich straffällig) oder kultur- und vereinshemmende Tätigkeiten betreibt und dergleichen, so hat der Gesamtvorstand in einem eigenen Tagesordnungspunkt über die Aufrechterhaltung der Verleihung zu entscheiden.
    Es wird davon auszugehen sein, dass dem Betreffenden die Medaille und Urkunde verbleibt. Alle anderen Vergünstigungen könnten aberkannt werden. Ebenso könnte die Entscheidung des Gesamtvorstandes der Bevölkerung gegenüber publik gemacht werden.
    Es wird davon ausgegangen, dass dieser Fall im Interesse aller Beteiligten nie eintreten soll.

 

Die Richtlinien wurden im Wesentlichen von der Sitzung der Gesamtvorstandschaft bei er erstmaligen Verleihung im Jahre 1985 übernommen.
Abschrift: Friedrich Ziegler, 3. Vorsitzender OKR, 07.01.2018